Indiz für ein Massengrab von NS-Zwangsarbeiter/innen von Daimler Benz in Ludwigsfelde – Arbeitskreis fordert Sondierung und Einrichtung einer würdigen Grabstätte
23.07. 2025
Der Arbeitskreis Zwangsarbeit Ludwigsfelde hat erfahren, dass bei Bodensondierungen auf einem Gelände an der Bundesautobahn nahe des Westverbinders in Ludwigsfelde menschliche Gebeine von zwei Personen geborgen wurden. Die Stadtverwaltung Ludwigsfelde wurde am 21.07.2025 informiert.
Damit gibt es ein weiteres Indiz für eine bereits länger existierende Vermutung. Auf dem von der Öffentlichkeit weitestgehend vergessenen Gelände wurden zwischen 1942 und 1945 Menschen begraben, die im Flugzeugmotorenwerk Daimler Benz Zwangsarbeit leisten mussten. Darunter Männer und Frauen aus Italien, Frankreich, Tschechien, Russland, der Ukraine und anderen damaligen Sowjetrepubliken.
Die verfügbaren Quellen lassen den Schluss zu, dass dort nach wie vor getötete Zwangsarbeiter liegen. Marlene Pardeller vom Arbeitskreis Zwangsarbeit resümiert: „Der Fund menschlicher Gebeine legt nahe, dass an der Autobahn auch 80 Jahre nach Kriegsende die in Ludwigsfelde von Daimler Benz zur Zwangsarbeit ausgebeuten und getöteten Menschen noch immer nicht würdevoll bestattet sind. Hinterbliebene müssen bis heute mit der Ungewissheit leben, wo ihre Angehörigen geblieben sind.“
Stefan Gerbing vom Arbeitskreis Zwangsarbeit ergänzt: „Die Stadt Ludwigsfelde und das Land Brandenburg steht nun in der Pflicht ihrer Verantwortung für diesen verdrängten Zwangsarbeitsarbeitsort gerecht zu werden. Wir setzen uns dafür ein, dass nach weiteren Getöteten gesucht und ein würdevolles Gedenken am Ort ermöglicht wird. Die gefundenen Toten müssen identifiziert und eine Grabstätte angelegt werden.“
Die Aussage hat einen ernsten Hintergrund. Wenn sich die Indizien bestätigen, handelt es sich um eine Grabstätte, die den gleichen Schutzstatus von Kriegsgräberstätten genießt. Dies ergibt sich aus der nationalen Umsetzung der Genfer Abkommen.
Die Stadt Ludwigsfelde ist damit rechtlich dazu verpflichtet Maßnahmen zur Anlegung einer Grabstätte sowie zur dauerhaften Erhaltung und Pflege zu treffen.
Umbettungen sind nur im Ausnahmefall zulässig und bedürfen der Zustimmung des Innenministeriums.
Der Arbeitskreis Zwangsarbeit erwartet von Land und Gemeinde, dass keine voreiligen Umbettungen auf bestehende Kriegsgräberstätten vorgenommen werden. Wir wollen nicht, dass die getöteten Zwangsarbeiterinnen und Zwangsarbeiter gegebenenfalls an der Seite von Wehrmachts- und SS-Angehörigen bestattet werden.
Weiterführende Informationen:
– AK Zwangsarbeit: https://www.zwangsarbeit-ludwigsfelde.de/
– Gesetz über die Erhaltung der Gräber der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft: https://www.gesetze-im-internet.de/gr_bg/BJNR005890965.html
– Gesetz zur Ausführung des Gräbergesetzes im Land Brandenburg https://bravors.brandenburg.de/gesetze/graebg_agbbg